Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem jeweiligen Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Unterzeichnung der Bestellung akzeptiert der Käufer diese Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers evtl. mitgelieferter Hard- oder Software. Es obliegt dem Käufer, sich diese ggf. zu beschaffen. Bestätigungen des Käufers unter Hinweis auf die Geltung eigener Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden.

2. Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden.

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen oder in Textform vorliegenden Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackung, Transport und der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Kosten der Frachtversicherung und des Versandes ins Ausland und im Inland trägt ebenfalls der Käufer.

Für alle Lieferungen bleibt Versand per Nachnahme oder Vorauskasse vorbehalten.

Nicht vorhersehbare Veränderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Währungsparitäten berechtigen den Verkäufer zu einer entsprechenden Preisanpassung.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts Anderes in Textform vereinbart wurde, ist die Rechnung des Verkäufers innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungszugang ohne Abzüge zu bezahlen. Gerät der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von jeweils 5% über dem geltenden Diskontsatz zu berechnen, soweit nicht der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden oder aber der Käufer eine geringere Belastung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachweist.

Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstands länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer in Textform eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Abnahme als abgelehnt gilt. Durch die Ablehnung entstandene Kosten trägt der Käufer.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, wird folgendes vereinbart: Die gelieferte Ware bleibt bis zur Vollzahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

6. Gewährleistungsbedingungen

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer muss festgestellte Mängel unverzüglich bei Übergabe, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Kaufgegenstandes in Textform mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Feststellung in Textform mitzuteilen. Behauptet der Käufer Mängel, so hat der Verkäufer nach tatsächlicher Feststellung solcher Mängel ein Nachbesserungsrecht wie folgt:

  1. Der Verkäufer kann verlangen, dass das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an ihn geschickt wird

oder aber

  1. dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält, damit ein Mitarbeiter des Verkäufers beim Käufer vor Ort die Reparatur vornehmen kann. Schlägt die Nachbesserung auch im Wiederholungsfalle fehl oder kann kein Ersatzteil geliefert werden, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die von dem Verkäufer gelieferten Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Hat der Käufer wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte das erworbene Gerät oder ein erworbenes Teil dem Verkäufer zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt, und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Käufer dem Verkäufer die Kosten für die Überprüfung des Gerätes bzw. Teiles einschließlich der anfallenden Versand- Wege-, Arbeits- und etwaige Materialkosten zu erstatten. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Käufers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind.

Der Verkäufer gewährleistet, dass die von ihm angefertigten und gelieferten Programme frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und für den in den Benutzerhandbüchern oder Verträgen beschriebenen Einsatz geeignet sind. Jeder Besteller entscheidet alleinverantwortlich, ob eine beim Verkäufer bestellte Ware außerdem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Tage der Lieferung an den Käufer. Der Käufer hat die Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Beanstandungen müssen dem Verkäufer innerhalb von 8 Tagen ab Anlieferung in Textform angezeigt werden, sonst sind etwaige Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Im Falle einer berechtigten Reklamation leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder Nachbesserung, ggf. im Rahmen der Garantie des Herstellers.

Da eine völlige Mängelfreiheit von Computerprogrammen nicht garantiert werden kann und durch einen allfälligen Datenverlust hohe Folgeschäden eintreten können, obliegt es dem Käufer und Anwender, durch regelmäßige Datensicherung mit einem vom Verkäufer empfohlenen Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass Daten problemlos rekonstruiert werden können. Eine Haftung für derartige Folgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, die Gewährleistung ggf. auf die Abtretung eigener, gegenüber den Herstellern, Lieferanten und Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken. Bei einer fehlgeschlagenen Nachbesserung wird der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einräumen.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Käufers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Die Haftung des Verkäufers für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung einer vom Verkäufer gelieferten Ware entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers zurückzuführen. Der Käufer ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware, insbesondere für die Sicherung der bearbeiteten und verarbeiteten Daten.

7. Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Textform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind vom Verkäufer nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt im Falle höherer Gewalt nicht ein, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen auch Betriebsstörungen, Streiks, etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder eventuellen Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Verkäufer ist im Falle von nicht von ihm zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Kunden unverzüglich in Textform benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den der Verkäufer zu vertreten hat, haben Kaufleute zunächst nur das Recht zum Rücktritt. Der Anspruch auf Schadenersatz beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8. Versendung und Gefahrenübergang

Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person bzw. auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle frachtfreier Lieferung.

Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer auf dessen Kosten entsprechende Versicherungen abschließen.

9. Streitbeilegung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. aninova ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.