Vorgaben, Prüfverfahren und Auskunftsweg nach § 30 NISG 2026.
aninova e.U. vermittelt Domänennamen für Kundinnen und Kunden und ist damit eine Einrichtung, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringt (§ 3 Z 14 Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026, BGBl. I Nr. 94/2025). Nach § 30 NISG 2026 führen wir über die von uns vermittelten Domänennamen eine eigene Datenbank. Wie wir sie führen, wie wir sie prüfen und wie Sie Zugang zu den Daten beantragen, steht auf dieser Seite.
Zu jedem von uns vermittelten Domänennamen erfassen wir
Maßgeblich sind die Angaben, die bei der Registrierung im Kontakt-Handle des Registrars hinterlegt wurden. Das Registrierungsdatum übernehmen wir, soweit verfügbar, aus der Auskunft der Registrierungsstelle (RDAP); andernfalls aus den Auftragsdaten unseres Registrars. Zu jeder einzelnen Angabe halten wir fest, worauf sie sich stützt.
Der Datenbestand wird täglich automatisiert abgeglichen. Dabei fallen fehlende Angaben auf und werden in einer Lückenliste geführt. Jede Rufnummer wird gegen die Stellenzahl des nationalen Rufnummernplans gehalten; Abweichungen werden gemeldet und an der Quelle berichtigt, also im Kontakt-Handle beim Registrar.
Darüber hinaus gleichen wir die Angaben mindestens einmal jährlich sowie bei jeder Neuregistrierung, jedem Inhaberwechsel und jedem Providerwechsel mit dem Kontakt-Handle ab. Eine Telefonnummer gilt als geprüft, wenn sie in internationaler Schreibweise (E.164) vorliegt und aus dem Kontakt-Handle stammt.
Ändern sich Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, teilen Sie uns das bitte unverzüglich mit. Auf Nachfrage bitten wir Sie um Bestätigung oder Berichtigung Ihrer Angaben. Bleiben Angaben trotz Aufforderung unvollständig oder unrichtig, kann die Registrierungsstelle den Domänennamen sperren oder entziehen.
Domänennamen, die Sie selbst bei einem anderen Anbieter registriert haben und die lediglich auf unser Hosting verweisen, sind keine von uns vermittelten Registrierungen. Für sie erbringen wir keinen Registrierungsdienst und führen keine Registrierungsdaten.
Die nicht personenbezogenen Registrierungsdaten einer Domain — insbesondere der
Domänenname, das Datum der Registrierung und die zuständige Registrierungsstelle — sind über
den WHOIS- beziehungsweise RDAP-Dienst der jeweiligen Registrierungsstelle öffentlich
abrufbar, etwa über
nic.at
für .at oder
DENIC
für .de.
Personenbezogene Angaben des Domäneninhabers werden dort nicht veröffentlicht. Zugang zu ihnen gewähren wir auf rechtmäßigen und hinreichend begründeten Antrag nach dem folgenden Verfahren.
Nach § 30 Abs. 5 NISG 2026 gewähren wir Zugang zu den Registrierungsdaten der von uns vermittelten Domänennamen, wenn der Antrag rechtmäßig und hinreichend begründet ist.
Senden Sie Ihren Antrag an domain-auskunft@aninova.eu. Er muss enthalten:
Wir prüfen, ob der Antrag die Voraussetzungen erfüllt und ob die Übermittlung im Einzelfall zulässig ist. Wir geben nur die Daten heraus, die für den angegebenen Zweck erforderlich sind. Anträge ohne Rechtsgrundlage oder ohne nachvollziehbaren Zweck lehnen wir ab; die Ablehnung begründen wir.
Wir beantworten jeden Antrag unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden nach Eingang. Ist eine abschließende Prüfung in dieser Frist nicht möglich, erhalten Sie innerhalb der Frist eine Zwischennachricht mit dem Stand und dem weiteren Ablauf.
Jeden Antrag, unsere Entscheidung samt Begründung und den Zeitpunkt der Antwort. Das Protokoll dient dem Nachweis gegenüber der Cybersicherheitsbehörde.